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Presseaussendung
Alternative
Telekom-Betreiber fordern effizientere Kontrolle
wettbewerbswidriger Praktiken
Utl:
.: Regulierungsbehörde muss Telekom Austria
Grenzen setzen
Wien,
am 8. April 2005 - Der Präsident des Verbandes
Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT), Achim
Kaspar, forderte heute im Rahmen eines
Pressegesprächs eine aktivere Rolle der
Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) zur
Verhinderung von wettbewerbswidrigen Praktiken am
Endkundenmarkt. "Wir haben in letzter Zeit
verstärkt beobachtet, dass bei
TA-Tarifumstellungen die von den Kunden
gewünschte, voreingestellte Preselection
abhanden kommt und die Wiedereinrichtung der
Preselection verwehrt wird. Dadurch und durch
ähnliche bescheid- und wettbewerbswidrige
Praktiken entstehen den Alternativen Betreibern
immer größere Nachteile, die nicht mehr
länger hingenommen werden können", so
Kaspar. Die RTR solle ihre gesetzlichen Befugnisse
ausschöpfen um solchem Missbrauch Einhalt zu
gebieten und dadurch letztlich die Endkunden zu
schützen.
Regulierung ist nach wie vor ein Muss
Auch in der Rolle als ex-ante Regulator sehen
die Alternativen Betreiber die Aufgaben der RTR
noch lange nicht als erledigt, wie dies zuletzt die
Telekom Austria (TA) geäußert hatte. Die
TA ist nach wie vor in vielen Bereichen
marktbeherrschend, wie etwa mit rund 80% am
ADSL-Markt - sogar bei der Festnetz Sprachtelefonie
konnte sie zuletzt ihren Marktanteil nach eigenen
Angaben auf mehr als 54% steigern. Auch wenn die TA
wiederholt behauptet, dass in Österreich
ausreichend Wettbewerb herrscht, sprechen diese
Zahlen eindeutig dagegen. "Wenn man sich die
zuletzt veröffentlichten Ergebnisse der TA mit
einem Anstieg des Betriebsergebnisses um 22% und
dem Turnaround im Festnetzbereich anschaut, kann
man wirklich nicht mehr nachvollziehen, warum man
sich seitens Telekom Austria über angeblich
fehlende Investitionsmittel für den weiteren
Festnetzausbau beklagt", so Kaspar.
Alternative Anbieter fordern mehr
Rechtssicherheit bei TKK-Entscheidungen
IIm Zusammenhang mit der Arbeit der
Regulierungsbehörden RTR und Telekom Control
Kommission (TKK) präsentierte
VAT-Vizepräsident Günther Ottendorfer
eine Analyse der bisherigen Entscheidungen und
deren Überprüfung durch den
Verwaltungsgerichtshof. Demnach hat der
Verwaltungsgerichtshof in 72% seiner Entscheidungen
die TKK-Bescheide als mangelhaft beurteilt und zwar
ca. je zur Hälfte wegen Verfahrensfehlern und
Inhaltsfehlern. "Hier muss die
Regulierungsbehörde aus den Fehlern der
Vergangenheit lernen und entsprechende Korrektiven
einleiten", fordert Ottendorfer.
Positiv beurteilt der VAT hingegen die Entwicklung
bei den Verfahrensdauern. "Während bei den
frühen Verfahren Dauern von 5-6 Jahren keine
Seltenheit waren, kommt der Verwaltungsgerichtshof
heute deutlich schneller zu einer Entscheidung, wie
etwa beim Bescheid über die Mobile
Nummernportierung, der innerhalb von 6 Monaten
aufgehoben wurde. Es ist sehr erfreulich, dass der
Verwaltungsgerichtshof die Problematik erkannt und
entsprechend gegengesteuert hat", so
Ottendorfer.
Kunden bezahlen die Rechnung für mangelnden
Wettbewerb auf der "last mile" - Regulator dringend
gefordert, monopolartige Entbündelungsmieten
zu senken
Als weiteres Problem sehen die Alternativen
Anbieter den Bereich der "last mile". Während
am Verbindungsmarkt (Gesprächsminuten) dank
asymmetrischer Regulierung das ehemalige Monopol
bereits aufgebrochen werden konnte und die Kunden
vom Wettbewerb der verschiedenen Anbieter
profitieren, herrschen am Anschlussmarkt
(Endkundenzugang) nach wie vor monopolartige
Zustände. Denn auf der so genannten "letzten
Meile" hat der Ex-Monopolist Telekom Austria nach
wie vor einen Marktanteil von 95%, wie aus der
aktuellen Marktanalyse der TKK hervorgeht.
Als Hauptgründe nennt VAT-Vizepräsident
Nobert Wieser Defizite in der Marktregulierung, die
das Entstehen von Wettbewerb im
Infrastrukturbereich nach wie vor behindern, wie
z.B. fehleranfällige und zu lange dauernde
Prozesse sowie die zu hohen Kosten der
Entbündelung. "Die Rechnung für den
fehlenden Wettbewerb auf der letzten Meile zahlen
die Kunden in Form der Grundgebühr mit jeder
Telekom-Rechnung", übt Wieser scharfe Kritik.
"Wir sehen daher im Interesse aller Kunden
dringenden Handlungsbedarf gegeben und hoffen, dass
es im Zuge der laufenden Verfahren - wie jenem zur
Absenkung der monatlichen Entbündelungsmiete -
zu fairen Rahmenbedingungen für die
Alternativen Telekomanbieter kommt. Denn nur dann
ist eine kostendeckende Entbündelung
möglich und erst dann wird auch im
Infrastrukturbereich endlich Wettbewerb entstehen
können", so Wieser.
Davon würden schließlich nicht nur die
Konsumenten und Firmen des Landes profitieren,
sondern auch die Volkswirtschaft. Denn die Senkung
der Entbündelungskosten ist Voraussetzung
dafür, dass die Alternativen Netzbetreiber
weiter in die Breitband-Infrastruktur investieren
können und damit den für den Standort
Österreich so wichtigen Breitband-Ausbau
weiter vorantreiben.
Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber
(VAT)
Der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber
hat seit seiner Gründung im Jahr 1997
maßgeblich zur Schaffung fairer und
wettbewerbsorientierter Rahmenbedingungen für
die neuen Betreiber beigetragen und agiert als
umfassende Interessenvertretung der Branche. Die
dem Verband angehörenden Unternehmen erzielen
pro Jahr insgesamt 1,7 Milliarden Euro Umsatz in
der Sprachtelefonie. Von den neuen Betreibern
wurden in den letzten Jahren rund 6000
Arbeitsplätze in Österreich geschaffen
und ca. 3,5 Milliarden Euro investiert.
Für
weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Achim Kaspar, eTel Austria AG, Präsident
des VAT
Pressestelle eTel Austria AG, Frau Pia Pausch,
Mobil: +43 699 105 10008, E-Mail:
p.pausch@pauschpr.at
DI. Günther Ottendorfer (T-Mobile Austria
GmbH), Vizepräsident des VAT
Telefon: +43 1 795 85-6400, E-Mail:
guenther.ottendorfer@t-mobile.at
DI. Norbert Wieser (UTA/Tele2 Telecommunication
Services GmbH), Vizepräsident des VAT
Telefon: +43 1 9009-8300, E-Mail:
norbert.wieser@tele2.com
Dr. Lothar Roitner, Geschäftsführer des
VAT
Mariahilfer Straße 37-39, 1060 Wien
Tel.: +43 1 588 39-12
E-Mail: roitner@vat.at
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