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Presseaussendung
Verwaltungsgerichtshof
kippt Gebühr für 0800-Nummern
Utl:
VAT bekämpft erfolgreich massive
Kostenerhöhung für die Alternativen
Anbieter / Bescheid der Regulierungsbehörde
vom Sommer 2005 wegen Rechtswidrigkeit
aufgehoben
Wien,
am 16. Jänner 2006 - Rund fünf Monate
nach ihrer Einführung wurde die sogenannte
"Payphone Access Charge" (PAC), die seit August
2005 für alle Gespräche von Telefonzellen
zu 0800-Nummern zusätzlich zu den
üblichen Entgelten anfiel, jetzt vom
Verwaltungsgerichtshof wieder aufgehoben. Die
umstrittene Gebühr, die zu einer massiven
Verteuerung der weit verbreiteten Service-Nummern
geführt hatte, wurde im vergangenen Sommer
nach Antrag der Telekom Austria von der
Regulierungsbehörde genehmigt. "Der VAT hat
von Beginn an vehement gegen die Einführung
dieser Gebühr gekämpft, da wir in ihr
eine Bedrohung eines wichtigen Services für
die Konsumenten sahen. Durch die PAC im Betrag von
ca. 10 Cent/Min hatten sich die Vorleistungskosten
um satte 1000% erhöht. Das war für die
Anbieter der Dienste wirtschaftlich nicht tragbar
und ein ganzes Geschäftsfeld wäre auf
Dauer ruiniert gewesen. Darüber hinaus sahen
wir keine Rechtsgrundlage für diese
zusätzliche Gebühr. Mit seiner
Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof unsere
Meinung jetzt endgültig bestätigt",
äußert sich VAT-Präsident Achim
Kaspar zufrieden hinsichtlich dieser
Entscheidung.
Fehlende Übergangsfrist verursachte
beträchtliche Investitionen
Aufgrund des nun als rechtswidrig aufgehobenen
Bescheides hatten die Alternativen Anbieter
erhebliche Investitionen für die
Gebührenabrechnung getätigt, die sich
jetzt als unnötig herausgestellt haben. "Der
VAT hat sich bei der Regulierungsbehörde
massiv um die Setzung entsprechender
Übergangsfristen bemüht. Unser Anliegen
war es, durch Übergangsregelungen solange
zuwarten zu können, bis der Rechtsstreit um
die PAC endgültig entschieden ist. Dem wurde
jedoch von der Regulierungsbehörde nicht
entsprochen. Für die Alternativen Anbieter
stellt sich nun die Frage entsprechender
Schadenersatzforderungen im Zuge der Amtshaftung
für die getätigten Investitionen",
erklärt Achim Kaspar.
PAC wurde schon einmal abgelehnt
Bereits mehrfach versuchte die Telekom Austria in
den letzten Jahren die Gebühr durchzusetzen.
Im Jahr 2002 wurde eine derartige Forderung von der
Regulierungsbehörde noch abgelehnt, wobei
diese Rechtsansicht auch vom Verwaltungsgerichtshof
bestätigt wurde. Im Sommer 2005 änderte
der Regulator, der die PAC bis dahin immer
abgelehnt hatte, nach einem neuerlichen Antrag des
Ex-Monopolisten seine Meinung um 180 Grad und die
TA konnte sich damit durchsetzen. "Mit dem
nunmehrigen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes
ist die Sache hoffentlich endgültig vom Tisch
und die Konsumenten haben auch in Zukunft die
Gewissheit, dass es diese Services auch weiterhin
geben wird", schließt Achim Kaspar seine
Ausführungen ab.
Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber
(VAT)
Der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber hat
seit seiner Gründung im Jahr 1997
maßgeblich zur Schaffung fairer und
wettbewerbsorientierter Rahmenbedingungen für
die neuen Betreiber beigetragen und agiert als
umfassende Interessenvertretung der Branche. Die
dem Verband angehörenden Unternehmen erzielen
pro Jahr insgesamt 1,7 Milliarden Euro Umsatz in
der Sprachtelefonie. Von den neuen Betreibern
wurden in den letzten Jahren rund 6000
Arbeitsplätze in Österreich geschaffen
und ca. 3,5 Milliarden Euro investiert.
Für
weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Achim Kaspar, eTel Austria AG
Pressestelle eTel Austria AG, Frau Pia Pausch,
Mobil: +43 699 105 10008, E-Mail:
p.pausch@pauschpr.at
Mag. Jan Engelberger, Geschäftsführer des
VAT
Mariahilfer Straße 37-39, 1060 Wien
Tel.: +43 1 588 39-31
E-Mail: engelberger@vat.at
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